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BVerwG, 26.10.1984 - 1 WB 32.82, 1 WB 145.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Entbindung eines Stabsarztes vom Amt eines ehrenamtlichen Richters
Verfahrensgang
- BVerwG, 04.08.1982 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 27.10.1982 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 09.02.1983 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 26.03.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 25.06.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 14.08.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 16.10.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 26.10.1984 - 1 WB 32.82, 1 WB 145.83
- BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 13.11.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 18.12.1984 - 1 WB 32.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 1 WB 32.82
Das gleiche gilt für die Rüge, daß der Senatsvorsitzende eine dienstliche Äußerung abgelehnter Richter nicht einhole, wenn das Ablehnungsgesuch als unzulässig zurückgewiesen werde; insoweit kommt hinzu, daß eine dienstliche Äußerung abgelehnter Richter dann nicht zu erholen ist, wenn die Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs offensichtlich ist (BVerfGE 11, 1, 3 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 1 WB 32.82
Nach BVerfGE 24, 56 dürfen zwar bei einer Entscheidung über die Ablehnung eines Richters Tatsachen und Beweisergebnisse, die das Gericht der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters entnommen hat, nur dann verwertet werden, wenn die ablehnende Partei zu der dienstlichen Äußerung Stellung nehmen konnte.